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Der LKW Führerschein

Klasse C-CE (Güterverkehr)

Der LKW-Führerschein zeichnet sich im Wesentlichen durch ein Zugfahrzeug (Klasse C) und einen Anhänger (Klasse CE) oder einem Sattelzug (ebenso Klasse CE) aus.

Hierbei sind die Führerscheine im Stufenaufbau zu verstehen, d.h. zunächst muss die Klasse C erworben werden, und dann erst kann die Klasse CE absolviert werden. Selbstverständlich kann die Ausbildung „beider“ Klassen in einer sogenannten „kombinierten Ausbildung“ zeitgleich begonnen werden. Gleiches gilt für den „kleinen LKW“ der Klasse C1 bzw. C1E (bis 7,5 Tonnen und Anhänger).

Seit dem 10. September 2009 müssen jedoch alle angestellten und selbständigen Fahrer, sowie alle selbst fahrenden Unternehmer zusätzlich zum Führerschein der Klasse C, C1, C1E oder CE eine sogenannte Grundqualifikation für den Güterverkehr nachweisen. Ausgenommen von dieser Regel sind z.B. Handwerker, die lediglich ihr Arbeitsmaterial zum Einsatzort transportieren oder Rettungssanitäter.


Wir bieten entsprechende Kurse zur „beschleunigten Grundqualifikation“ regelmäßig an. Die Prüfung findet jeweils schriftlich bei der IHK am Wohnsitz statt, die bei erfolgreicher Teilnahme mit der Ausstellung eines sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) nachgewiesen wird.

Die Ausbildung zum Kraftfahrer hat bei FAIX eine lange Tradition. Seit mehr als 60 Jahren rüsten wir Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, Gerüstbauer, Sachverständiger und viele andere Berufe mit dem LKW-Führerschein aus, oder machen aus Anfängern Profis in Sachen LKW-Fahren.

Aber auch als Bildungsträger nach AZAV, d.h. mit der Zertifizierung Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen und der Jobcenter einzulösen, haben wir uns viele Jahre bewährt. Nicht nur die Ausbildung, sondern auch die erfolgreiche Jobvermittlung steht bei uns im Mittelpunkt.

Kurz gesagt, das und Vieles mehr bieten wir dir:

  • Alle Führerscheine für „LKWs“ von Klasse C1 bis CE
  • die Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung
  • Modulare Weiterbildung alle fünf Jahre für Fahrer (Weiterbildung nach BKrFQG)
  • Eignungsfeststellung z.B. im Rahmen einer möglichen Förderung durch die Arbeitsagentur oder Jobcenter
  • TQ-1 (Teilqualifizierung 1 – Güter befördern) als Maßnahme für Förderungen durch einen Bildungsgutschein ( KURSNET )
  • Jobvermittlung als fahrzeugführende Person
  • Beratung für Berufseinsteigende und Berufsumsteigende
  • Beratung Firmenkunden im Rahmen der Mitarbeiterweiterbildung

Unsere Leistungen für die Klassen C/CE im Überblick

C Teaser

Klasse C/CE: Schwere LKW & Lastzüge

Kraftwagen über 3,5 t mit Anhänger.
C1 Teaser

Klasse C1/C1E

Kraftwagen über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Mit Anhänger bis 12 t zulässige Gesamtmasse
Gueterverkehr Teaser

Beschleunigte Grundqualifikation

Für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Nächste Termine für den Intensivkurs LKW

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