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Klasse B §31 FeV

Klasse B§31: Ausländischen Führerschein umschreiben

Du hast einen Klasse B Führerschein aus einem Nicht-EU Staat, dann musst du deinen Führerschein „umschreiben“ lassen.

Je nach Herkunftsland kann dies bedeuten, dass die theoretische und praktische Prüfung erneut abgelegt werden muss. Genaueres erfährst du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle (Bezirksamt o.ä.).

Die Umschreibung darf nach Einreise in Deutschland jederzeit erfolgen, solange dein Führerschein aus dem Herkunftsland Gültigkeit hat. Beachte jedoch, dass du nach Einreise nur sechs Monate maximal mit deinem ausländischen Führerschein fahren darfst.

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Keyfacts Führerschein umschreiben

  • Fahren maximal 6 Monate mit ausländischer Fahrerlaubnis
  • Umschreibung aus Nicht-EU Ländern ggfs. mit Prüfungen verbunden
  • Näheres kannst du bei deiner Führerscheinbehörde erfragen

Fragen und Antworten zum Umschreiben deines Führerscheins

Du hast deinen Führerschein in einem EU-Land gemacht?

Dann kannst du deinen ausländischen Führerschein ganz einfach in der Führerscheinstelle in deiner Nähe umschreiben lassen.

Für die Umschreibung benötigst du folgende Unterlagen:

→ deinen aktuellen Führerschein aus dem Ausland
→ Personalausweis oder Reisepass
→ ein Passbild

Du hast deinen Führerschein in einem Nicht-EU-Land gemacht?

In vielen Fällen, musst du noch mal deine theoretische und praktische Prüfung ablegen, um den EU-Führerschein zu erhalten.

Die Führerscheinbeantragung erfolgt bei der Führerscheinstelle der Stadt Köln bzw. bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle in deinem Bezirk. Für die Beantragung benötigen die Sachbearbeitende einige Unterlagen, die wir dir hier aufgelistet haben. Bitte bring diese zum Termin im Bezirksamt/Führerscheinstelle mit:

→ Anmeldebescheinigung der Fahrschule (erhältst du bei uns)
→ Bescheinigung Erste Hilfe Kurs
→ Bescheinigung Sehtest
→ Passbild
→ Personalausweis oder Reisepass
→ Übersetzung des ausländischen Führerscheins (z.B. beim ADAC)

Wir beraten dich gerne dazu und sagen dir, was du genau machen musst, weil es unterschiedliche Vorschriften zu beachten gilt.

Kann man die Theorieprüfung in einer anderen Sprache ablegen?

Du kannst deine theoretische Prüfung beim TÜV in 12 verschiedenen Fremdsprachen ablegen:

→ Englisch
→ Französisch
→ Griechisch
→ Hocharabisch
→ Italienisch
→ Kroatisch
→ Polnisch
→ Portugiesisch
→ Rumänisch
→ Russisch
→ Spanisch
→ Türkisch

Beispiele zur Führerscheinumschreibung aus Drittstaaten.

Zur Verdeutlichung zwei Beispiele:

1. Du hast einen türkischen Führerschein und möchtest diesen in einen EU-Führerschein umschreiben lassen? Dann musst du sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung noch mal ablegen.

2. Wenn du deinen Führerschein ursprünglich in Italien gemacht hast, musst du keine weiteren Prüfungen ablegen, sondern kannst deinen italienischen Führerschein ganz einfach bei dem für dich zuständigen Bezirks- oder Ordnungsamt umschreiben lassen.

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