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Klasse BF17

Mit 17 Autofahren? Ja, das geht. Mit dem Führerschein Klasse BF17 kannst du schon mit 16 1/2 mit der Führerscheinausbildung beginnen.

Und das kann oft hilfreich sein, denn entweder die Ausbildung steht an, das freiwillige soziale Jahr oder es geht ins Ausland. Da bleibt nicht mehr die Zeit, um einen Führerschein zu machen.

Deshalb kannst du auch schon vor deinem 18. Lebensjahr Auto fahren und ab dem 17. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson hinter dem Steuer sitzen.

Wenn du Theorie und Praxis erfolgreich bestanden hast, wird dir eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, die du zusammen mit dem Personalausweis oder deinem Reisepass immer während der Autofahrt mitführen musst. Eine oder auch mehrere Begleitpersonen werden namentlich in der Prüfbescheinigung aufgeführt.

Keyfacts Führerscheinklasse BF17

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 T
  • Anhänger bis 750 Kg
  • Ausbildungsstart ab: 16 1/2 Jahren
  • Klasse AM
  • Klasse L

Fragen und Antworten zum Führerschein Klasse BF17

Ab wann kann man mit der Führerscheinausbildung Klasse BF17 starten?

Mit 16 1/2 Jahren kannst du mit dem Führerschein für begleitetes Fahren starten.

Wann kann man die Prüfungen für BF17 machen?

Frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung für BF17 ablegen & frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag kannst du die praktische Prüfung ablegen.

Welche Unterlagen braucht man für die Führerscheinanmeldung Klasse BF17?
Die Führerscheinbeantragung erfolgt bei der Führerscheinstelle der Stadt Köln bzw. bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle in deinem Bezirk. Für die Beantragung benötigen die Sachbearbeitende einige Unterlagen, die wir dir hier aufgelistet haben. Bitte bring diese zum Termin im Bezirksamt mit:

→ Anmeldebescheinigung der Fahrschule (erhältst du bei uns)
→ Bescheinigung Erste Hilfe Kurs
→ Bescheinigung Sehtest
→ Passbild
→ Personalausweis oder Reisepass
Antrag zur Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ Anlage 1
Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17" Anlage 2

Wieviele Theoriestunden muss man machen?
Ohne Vorbesitz musst du 14 Einheiten (á 45 Min.) absolvieren:


→ 12 Unterrichtseinheiten Grundstoff
→ 2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten

Mit Vorbesitz (z.B. Klasse AM) musst du 8 Einheiten (á 45 Min.) absolvieren:

→ 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff
→ 2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten
Wieviele Fahrstunden muss man beim Führerschein Klasse BF17 machen?
Der Gesetzgeber sieht bei jedem Fahrschüler bei einem Neuerwerb eine sogenannte Grundausbildung vor. Die darüber hinaus ergänzt wird über sogenannte Sonderfahrten.

12 Sonderfahrten:
→ 5 Überlandfahrten
→ 4 Autobahnfahrten
→ 3 Nachtfahrten
Welche Prüfungen muss ich für den Führerschein Klasse BF17 ablegen
Die Fahrerlaubnisklasse BF17 besteht aus zwei Teilen:

→ theoretische Prüfung
→ praktische Fahrerlaubnisprüfung



Für eine Zulassung zur theoretischen Prüfung musst du den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht ablegen. Für die praktische Prüfung müssen alle vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert werden.
Wie kann ich mich zur theoretischen Prüfung anmelden?
Die theoretische Prüfung legst du beim TÜV ab.

Ab dem 1. Oktober 2023 ist es nicht mehr erforderlich, einen Termin für die Theorieprüfung zu vereinbaren. Stattdessen besteht die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten einfach vorbeizugehen und die Prüfung abzulegen.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson mitbringen?
Folgende Voraussetzungen muss die Begleitperson mitbringen:

→ Vollendung des 30. Lebensjahres
→ Mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B
→ Zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung darf die Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben

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