Voraussetzungen für den Zweirad-Führerschein:
Bevor die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Mindestalter* muss erreicht sein
- Der ordentliche Wohnsitz und Aufenthalt muss in Deutschland sein
- Die körperliche und geistige Eignung muss gegeben sein
*Mindestalter für die Beantragung von Zweiradklassen:
- Klasse M - 15 ½
- Klasse A1 - 15 ½, bzw. 17 ½
- Klasse A beschränkt -17 ½
- Klasse A direkt - 24 ½
Der Antrag:
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Hauptwohnsitz) werden benötigt:
- Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule (bei uns erhältlich!)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt, wenn ein Führerschein vorhanden ist)
- Sehtestbescheinigung
- Personalausweis und der eventuell vorhandene Führerschein
- Biometrisches Foto
- Antragsgebühren (ca. 43,00 €)
WIR BIETEN LAUFEND KURSE über die Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtests an!

In der Klasse A-direkt werden Sie mit einer SUZUKI Bandit GSF 650 ausgebildet.


