Voraussetzungen für den PKW-Führerschein
Bevor die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, müssen bestimmte Vorausetzungen erfüllt sein:
- das Mindestalter* muss erreicht sein
- der ordentliche Wohnsitz und Aufenthalt muss in Deutschland sein
- die körperliche und geistige Eignung muss gegeben sein
Der Antrag
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt (Führerscheinstelle) werden benötigt:
- Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule (bei uns erhältlich!)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt, wenn ein Führerschein vorhanden ist)
- Sehtestbescheinigung
- Personalausweis und der eventuell vorhandene Führerschein
- Biometrisches Foto
- Antragsgebühren (ca. 43,00 €)
*Das Mindestalter für die Beantragung bei Klasse B-17 ist 16 ½ , um die Klasse B beantragen zu können muss man mindestens 17 ½ Jahre alt sein.
WIR BIETEN LAUFEND KURSE über die Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtests an!
Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert:
- 14 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Ersterwerb
- 8 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (z.B. von M auf B)
Praktische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:
Pflichtausbildung*:
- 12 Einheiten zu je 45 Minuten
*Eine vorhergehende Grundausbildung ist Voraussetzung für den Beginn der Schulung von Sonderfahrten, da es sich hierbei um spezielle Fahrten wie Autobahn und Nachtfahrten handelt.



