Alles, was Sie über die Mofa-Prüfbescheinigung* wissen müssen, im Überblick:
Muss ein Antrag beim zuständigen Bezirksrathaus gestellt werden?
- Nein, ein Antrag entfällt
Welche Fahrzeuge dürfen mit einer Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden?
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (25 km/h)
Gibt es eine theoretische Prüfung?
- Ja, vorher müssen 6 x 90 Minuten Theorieunterricht absolviert werden
Gibt es eine praktische Prüfung?
- Nein, eine praktische Ausbildung muss jedoch absolviert werden
Ab wann wird eine theoretische Prüfung möglich?
- 6 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters (15 Jahre)
Ab wann wird die Mofa-Prüfbescheinigung ausgehändigt?
- Ab dem 15. Lebensjahr, nach bestandener Theorieprüfung
*Ausnahmeregelung:
- Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, dürfen laut § 76 Nr. 3 FeV ohne eine Prüfbescheinigung Mofa fahren