Was mit dem Führerschein der Klasse A-unbeschränkt gefahren werden darf:
"Offene" Motorräder, ohne Beschränkung von Motorleistung (PS) oder des Leistungsgewichtes (kg/Kw)
Direkteinstieg
- mit 25 Jahren (die Beantragung ist ab 24 1/2 Jahren möglich, die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres)
Erweiterung
- durch zweijährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt (keine Beantragung nötig, der Einstieg passiert ohne Ausbildung und Prüfung)

Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert:
- 16 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Direkteinstieg
- 10 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (z.B. von A1 oder B)
Themengebiete (12 bzw. 6 x 90 min.) die für alle Führerscheinklassen relevant sind, beinhalten zum Beispiel:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Themengebiete (4 x 90 min.) die nur die Führerscheinklasse A relevat sind, beinhalten zum Beispiel:
- Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- Fahrtechnik und Fahrphysik


