Führerscheinklasse A-beschränkt (25 kW bzw. 34 PS)

Was mit dem Führerschein der Klasse A-beschränkt gefahren werden darf:

Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen mit einer Nennleistung von max. 25kW bzw. 34PS und einem Verhältnis von nicht mehr als 0,16kW/kg (mindestens 6,25kg Leergewicht pro kW).

Theoretische Ausbildung

Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert. Es sind 12 bzw. 6 Unterrichtseinheiten aus den für alle Führerscheinklassen relevanten Themengebieten zu besuchen, dazu 4 Unterrichtseinheiten aus den nur die Führerscheinklasse A relevaten Themengebieten, insgesamt:   

  • 16 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Direkteinstieg    
  • 10 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung (zB. von A1 oder B) 

 

Praktische Ausbildung

Ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten absolviert:

Pflichtausbildung*:   

  • 12 Einheiten zu je 45 Minuten - bei Direkteinstieg    
  • 6 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung von A1  

 

*Eine vorhergehende Grundausbildung ist Voraussetzung für den Beginn der Schulung von Sonderfahrten, da es sich hierbei um spezielle Fahrten wie Autobahn und Nachtfahrten handelt.  

 

Was Sie außerdem noch über die Klasse A-beschränkt wissen sollten:

  • Mit dem Erwerb der Klasse A-be. beginnt bereits die zweijährige Probezeit
  • Wer die Klasse A-be. besitzt darf auch Fahrzeuge der Klassen A1 und M fahren
  • Nach zweijährigem Besitz der Klasse A-be. ist das Fahren leistungsunbeschränkter Motorräder erlaubt, ohne dass eine Wiederholung der Prüfungen erforderlich ist

Klasse A-beschränkt bedeutet:

Einsteiger, die zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr die Fahrerlaubnis der Klasse A-be. erwerben, dürfen vorerst nur Krafträder mit höchstens 34 PS (25 kW) fahren.