Theoretische Ausbildung
Ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten geschult.
Insgesamt sind zu absolvieren:
- 12 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung von Klasse B
- 8 Einheiten zu je 90 Minuten - bei Erweiterung von Klasse D1/D
Die Einheiten verteilen sich wie folgt:
- 6 Einheiten in Themengebieten, die für alle Führerscheinklassen relevant sind
- 6 bzw. 2 Einheiten in Themengebieten die nur die Führerscheinklasse C1 relevat sind
Zusätzlich kann die "Beschleunigte Grundqualifikation"* erworben werden:
- 140 Einheiten zu je 60 Minuten
- 35 Einheiten zu je 60 Minuten (für Umsteiger, z.B. von Klasse D)
*NEUE GESETZLICHE REGELUNG ab 09.09.2010!
(Betrifft alle Pesonen, die nach dem 09.09.2010 den LKW-Führerschein beantragen, im Vorbesitz der Führerscheinklasse B sind und den Führerschein zur Erwerbszwecken nutzen wollen).



