Zugangsvoraussetzungen
Für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung zum EU-Kraftfahrer wird vorausgesetzt:
- Ständige Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Der Besitz des Führerscheins der Klasse B oder der „alten“ Klasse 3
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Ausbildungsdauer
- Die Ausbildung zum/zur EU-Kraftfahrer/in dauert unter Beachtung individueller Voraussetzung ca. 3- 6 Monate.
Ausbildungsinhalte
- Die Ausbildung zum EU-Kraftfahrer umfasst sowohl den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE ausführliche Information zum Erwerb von Klasse C/CE finden Sie im Bereich LKW-Führerschein
- als auch die Schulung innerhalb der sogenannten beschleunigten Grundqualifikation - Diese dient der vorgeschriebenen Vorbereitung für die IHK Prüfung, die Sie im speziellen zum Einsatz im gewerblichen Güterverkehr berechtigt.
Sie erhalten inerhalb der Bildungsmaßnahme zum EU-Kraftfahrer außerdem
- Umfassende theoretische und praktische Schulungen in Bereichen, wie z.B. Ladungssicherung, umweltbewusstes Fahren, Kinematische Kette, Bremsanlagen und Sozialvorschriften.
- Themengebiete, die das Bewusstsein des Kraftfahrers positiv verändern sollen, wie beispielsweise Gesundheit, Fitness, Marketing und Image, sind heutzutage ebenso Bestandteil zeitkonformer Schulungen.
- Abschließend darf ein ADR-Schein (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) natürlich nicht fehlen. Diese spezielle Ausbildung mit IHK-Prüfung berechtigt Sie gefährliche Güter im internationalen Verkehr zu transportieren.




